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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN


(a) Zahlungsfrist und Rücktrittsmeldung
Ist die Zahlung nicht rechtzeitig beim Veranstalter und ist keine Rücktrittsmeldung eingegangen, so ist ProBier berechtigt, den betreffenden Standplatz ohne Verpflichtung gegenüber dem Standbetreiber weiter zu vermieten. Der Mietpreis bleibt vom Standbetreiber in vollem Umfange geschuldet.
Erfolgt eine Rücktrittsmeldung bis 1 Monat vor Beginn des Festivals, so wird der gesamte Betrag zurückerstattet. Bei Rücktritt vom Vertrag bis 15. September 2015 wird 50% der Standmiete rückerstattet. Nach dem 16. September (Poststempel schriftl. Absage) bleibt der volle Betrag ohne Rückerstattungsanteil geschuldet. Der nicht belegte Standplatz wird dann an andere Interessenten abgetreten.

(b) Standbezug, Betriebszeiten und Abbau
Der Standbetreiber bezieht den Stand am Freitag, 30.10.2015 ab 06:00 Uhr und gewährleistet die Entladung der Fahrzeuge bis 11:00 Uhr. Der Aufbau des Standes erfolgt bis spätestens 15:00 Uhr und er gewährleistet die Betriebszeiten von Freitag, 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Samstag, 13:00 - 23:00 Uhr und am Sonntag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Der Stand bleibt während den Betriebszeiten immer geöffnet.
Achtung: Der Lindenplatz darf nicht befahren werden! Anfahrt immer über Altstetter/Pfarrhausstrasse.
Änderungen der Betriebszeiten können nur durch das OK, in begründetem Falle entschieden werden und werden rechtzeitig kommuniziert.
ProBier übernimmt keine Garantie für Mindestumsätze und Warenverkaufsmengen. Der Standbetreiber arbeitet auf eigenes Risiko.

(c) Wasserversorgung
Es gibt im Saal keinen Wasseranschluss am Stand. Weder für Frischwasser noch im Sinne von der Wegführung etwaigen Abwassers.

(d) Warenangebot
Das Warenangebot ist oben einzeln und klar zu beschreiben. ProBier bemüht sich um die Einhaltung der Produkte-Exklusivität. Zugelassen ist nur ein Getränk. Bier in all seinen Formen und Geschmacksrichtungen. Hochprozentiger Alkohol darf nicht ausgeschenkt werden

(e) Standplatz und Stehtische
Beim Standplatz wird nach Meterpreis verrechnet. Werden zusätzliche Stehtische um den Stand aufgestellt, so wird dieser Platz zusätzlich verrechnet. ProBier stellt bereits Stehtische auf, welche aber nicht in unmittelbarer Nähe einzelner Stände sein werden.

(f) Standvergrösserungen
Bei Standvergrösserungen (Anbauten) werden pro Quadratmeter die zusätzlichen Mehrkosten direkt vor Ort eingezogen.

(g) Werbung des Standbetreibers
Flyers des Standbetreibers dürfen am eigenen Stand aufgestellt werden. Besteht das Interesse von mehr Werbepräsenz am Festival, so ist dies mit ProBier zu besprechen.

(h) OK-Weisungen
Der Standbetreiber leistet den Anweisungen des Organisations-Komitees von ProBier Folge. Zu Beanstandungen Anlass gebende Standbetreiber und solche, die sich während des Festivals nicht an die Weisungen des OKs von ProBier halten, werden ohne Anspruch auf eine Rückerstattung des Mietpreis weggewiesen und von den folgenden Festivals ausgeschlossen.

 

(i) Standplatzzuteilung
Die Zulassung und die Platzzuteilung erfolgen nach Warenangebot und Grösse des Standes und werden nach dem Eingang der Anmeldungen vorgenommen. Standortwünsche wird das OK bestmöglich berücksichtigen. Eine Garantie für den Wunschplatz kann aber nicht gegeben werden.
Nach Eingang des vom Standbetreiber ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars bei ProBier, bekommt dieser eine Teilnahmebestätigung mit Einzahlungsschein. Bis 1. Oktober 2015 wird jeder angemeldete Standbetreiber eine definitive Standplatzbestätigung, einen Situationsplan sowie Flyer für das Festival erhalten. Der detaillierte Festivalplan mit allen Teilnehmern und genauem Programm wird über die Website kommuniziert.

(j) Bewachung
Die Bewachung/Aufsicht des Festplatzes durch unser Sicherheitspersonal ist während des Festivalbetriebes von Freitag bis Sonntag im Mietpreis inbegriffen.

(k) Abfallentsorgung
An den Festivaltagen wird auf offizielle Kehrrichtsäcke verzichtet, es können schwarze Müllsäcke benutzt werden. Alle Kehrichtsäcke werden täglich oder nach Bedarf auch mehr als einmal pro Tag gesammelt und entsorgt.

(l) Versicherung / Haftung
Versicherung jeglicher Art ist Sache des Standbetreibers. Jede Haftung für Personen-, Sach- und Diebstahlschäden, wie auch Entschädigung bei Nichtdurchführung des Festivals durch höhere Gewalt, politische und wirtschaftliche Ereignisse, müssten gemäss allg. Versicherungsbestimmungen abgelehnt werden. Der Veranstalter verfügt über eine Event-Versicherung, welche aber nur bestimmte Schäden abdeckt.

Schlussbestimmungen
m) Über alle von diesem Vertrag nicht vorgesehenen Fälle entscheidet ProBier, an welches alle Anträge gestellt werden müssen.